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Leasing Fonds erwerben für ihre Anleger Leasingobjekte, um hiermit Einnahmen erzielen zu können. Neben dem Ankauf der jeweiligen Objekte übernimmt der Fonds in der Regel auch das Leasinggeschäft sowie den späteren Verkauf der erworbenen Gegenstände. Da diese auch noch nach Jahren einen nicht unerheblichen Restwert ausweisen, können Anleger bei einem gewinnbringenden Verkauf zusätzliche Erträge erzielen, der zusätzlich zu den sonstigen Ausschüttungen ausgezahlt wird.

Das bisher gut laufende Konzept könnte jetzt gefährdet sein, denn viele Leasingfonds sehen sich jetzt mit Steuernachforderungen konfrontiert, weshalb einige geschlossene Fonds ihre Anleger zur Rückzahlung bereits ausgezahlter Vorabausschüttungen auffordern müssen.

Der Grund für die teils hohen Steuernachforderungen bei Leasingfonds liegt in der Problematik, dass Verkauf der Leasingobjekte steuerlich nicht als steuerbegünstigter Aufgabegewinn angesetzt werden kann. Dies jedoch wurde von zahlreichen Fondsinitiatoren angenommen, weshalb die anfallende Steuerbelastung zu niedrig angesetzt wurde. Wie jetzt jedoch klargestellt wurde, handelt es sich um einen normalen Betriebsgewinn, wenn die Gesellschaft sowohl die Anschaffung wie auch die Vermietung und den späteren Verkauf aus einer Hand übernimmt. Vielfach wird der Verkaufserlös ja auch im Fondsprospekt genannt und in das Gesamtergebnis eingerechnet. In diesem Fall muss der Ertrag aber auch wie das Gesamtergebnis versteuert werden.

Von dieser Regelung sind zahlreiche geschlossene Fonds wie etwa Lokomotivenfonds betroffen. Es ist daher wichtig, sich nicht nur mit dem Fondskonzept selbst, sondern auch mit dem Steuerkonzept auseinanderzusetzen, bevor man sich für den einen oder anderen Fonds entscheidet.