In Deutschland stellt sich die Sachlage rund um die Berufsunfähigkeit momentan so dar, dass zwar einerseits immer mehr Menschen erwerbs- oder berufsunfähig werden, der der Schutz im gesetzlichen Rahmen (Erwerbsminderungsrente) jedoch in der letzten Zeit merklich reduziert wurde. Schützen können Sie sich dagegen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Umstand ist in der Regel auch für Beamte gültig, die allerdings eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Versicherung benötigen.
Innerhalb jeder privatrechtlichen Versicherung gegen Berufsunfähigkeit gibt es viele Klauseln und Inhalte zu beachten, damit die vertraglich vereinbarten Leistungen den Wünschen des Versicherungsnehmers entsprechen.
Auch für Beamte ist der private Schutz gegen Berufsunfähigkeit heutzutage sehr wichtig geworden, auch wenn diese im Falle der Erwerbsunfähigkeit durch das Gesetz noch etwas besser als “normale” Arbeitnehmer abgesichert sind. Der Begründung dafür, dass Beamte eine Dienstunfähigkeits-Versicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten Beamtenklausel brauchen ist, dass Beamte sich gegen eine Dienstunfähigkeit und nicht primär gegen Berufsunfähigkeit absichern sollten.
Welches sind die unterschiedlichen Eigenschgaften von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Die Unterscheidung zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist für Beamte insbesondere in Bezug auf die Lesitungen der jeweiligen Versicherung von großer Signifikanz. Denn schließen Sie als Beamter zum Beispiel eine “gewöhnliche” Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Beamtenklausel ab, so kann es durchaus vorkommen, dass Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben,, weil eine Berufsunfähigkeit nicht zwingend mit einer Dienstunfähigkeit einhergeht. Auch wenn es eine Art “Haarspalterei” zu sein scheint, ist es von Rechts wegen so, dass nicht jeder dienstunfähige Beamte automatisch auch berufsunfähig ist.
Dienstunfähig ist nämlich jeder Beamte, der seinen Dienst aufgrund von medizinischen Gründen nicht mehr wie gewohnt ausführen kann und demzufolge in den Ruhestand zu versetzen ist.
Von einer Dienstunfähigkeit wird bereits dann ausgegangen, falls der Betroffene innerhalb des vergangenen halben Jahres wenigstens drei Monate oder auch 90 Tage arbeitsunfähig war. Zusätzlich muss es als wahrscheinlich gelten, dass er seinen Dienst auch im nächsten halben Jahr nicht regulär ausführen kann. Die an eine Berufsunfähigkeit geknüpften Voraussetzungen sind demgegenüber etwas “strenger”, sodass Beamte stets eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen sollten.