Jun
05

Der schönste Tag im Leben ist mit Sicherheit die Hochzeit.

Auch wenn sich hier alles um die Liebe und die Feier an sich tritt, sollte man sich mit Eintritt ins Eheleben durchaus mit einigem Papierkram auseinander setzen. So ist die Lebensversicherung der erste Baustein, den man prüfen sollte. Vor der Hochzeit sind oft noch Eltern oder Kinder als Bezugsberechtigte im Todesfall eingetragen. Dies sollte man mit der Hochzeit evtl. ändern und den jeweiligen Partner einsetzen lassen.
Auch die private Haftpflichtversicherung eines Partners kann man getrost kündigen. Eine gemeinsame Versicherung sollte hier völlig ausreichen. Der jeweils jüngere Vertrag kann bei Eheschließung in der Regel gekündigt werden, wodurch sich wiederum bares Geld sparen lässt. Gleiches gilt übrigens auch für die Hausratversicherung. Sofern die Partner zusammen wohnen, was ja die Regel sein sollte, reicht hier eine gemeinsame Police völlig aus.
Ebenfalls sollte man die Rechtsschutzversicherung prüfen. In der Regel kann der günstigere Vertrag problemlos gekündigt werden und der etwas umfangreicherer kann als gemeinsame Police weiter geführt werden. Für die Flitterwochen empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Weiterhin sollte man sich überlegen, in welche Steuerklassen man wechselt. Hier kommt es immer auf den Verdienst der beiden Partner an. So sind die Kombinationen Steuerklasse III und V oder auch IV und IV möglich. Letztere richtet sich vor allem an Paare, die in etwa gleich viel verdienen.
Bei der Kontoführung hingegen sollte man sich nicht von der aktuell großen Liebe blenden lassen. Kommt es doch einmal zu Schwierigkeiten in der Ehe ist es sinnvoller, wenn beide Partner ein eigenes Gehaltskonto besitzen und ein gemeinsames Konto für die gemeinsamen Ausgaben eröffnen. So kann kein Partner dem anderen das Konto leer räumen oder ähnliches.

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