Kosten für die Pflegeversicherung
Einen kleinen Anteil an der Differenz zum Brutto Netto Lohn hat die Pflegeversicherung.
Sie wir seit dem 1. Juli 1997 direkt vom Gehalt mit den Sozialbeiträgen abgezogen beziehungsweise bei Selbstständigen direkt mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge entrichtet. Derzeit beträgt der Beitrag 1,7 Prozent, wobei Kinderlose seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich weitere 0,25 Prozent zahlen müssen. Zur Zahlung verpflichtet sind generell alle. Hier gibt es nur ganz wenige Ausnahmen wie zum Beispiel Familienversicherte. Der Anteil zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Dafür, dass der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, wurde ein Feiertag, der immer auf einen Werktag fällt, gestrichen. In fast allen Bundesländern ist das der Buß- und Bettag. Wer wann und wo Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung hat, ist etwas komplizierter und kann direkt bei den Krankenkassen erfragt werden.
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